Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ELTEN GmbH
1. Allgemeines, Vertragsschluss
1.1 Für unsere aktuellen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen an unsere gewerblichen Kunden (d.h. gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB die diese Waren und/oder Leistungen zur gewerblichen und beruflichen Verwendung erwerben – hierin eingeschlossen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (nachstehend zusammenfassend „Käufer“ genannt), gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, dies auch dann, wenn wir einzelne Aufträge nicht gesondert bestätigen. Bestellungen für Waren und/oder Leistungen sind ausschließlich über die von uns dem Käufer benannten Kanäle aufzugeben.
1.2 An jedes Angebot, das wir dem Käufer zusammen mit diesen AGBs unterbreiten (einschließlich kommerzieller, technischer und finanzieller Angaben), halten wir uns für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen gerechnet ab dem Datum der Abgabe gebunden, sofern wir diese Frist nicht schriftlich gegenüber dem Käufer verlängern. Im elektronischen Geschäftsverkehr stellt unsere Zugangsbestätigung noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebots dar, es sei denn, die Annahme wird in der Zugangsbestätigung unsererseits ausdrücklich erklärt.
1.3 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir den abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen und/oder in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens mit Entgegennahme der unsererseits gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen erkennt der Käufer die ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend auch „AVLB“ genannt) ausdrücklich an. Wir haben das Recht von geschlossenen Aufträgen und Verträgen zurückzutreten, wenn der Käufer der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht.
1.4 Sämtliche Liefervereinbarungen sowie etwaige Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Erklärungen zu seiner Beendigung und sonstige Erklärungen und/oder Mitteilungen bedürfen der Textform (d. h. E-Mail), soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote im Sinn der vorstehenden Ziffer 1.2 bezeichnen. Es besteht kein Anspruch auf Belieferung. Nachlieferungen bleiben ohne Garantie vorbehalten.
1.5 Besteht zwischen dem Käufer und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere ein Rahmenliefervertrag oder eine Zentralregulierungsvereinbarung mit einem Verband, dem der Käufer angehört und dergleichen), gehen die Regelungen eines derartigen Vertrages diesen Bestimmungen vor, soweit ein Widerspruch zwischen den jeweiligen Bestimmungen besteht. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen individualvertragliche Regelungen zwischen uns und dem Käufer existieren, die diesem bessere Konditionen gewähren (etwa im Bereich der Rabattierungen), als sie ihm aufgrund entsprechender Verbandsregelungen zustehen würden.
1.6 Für den Fall, dass wir auf eine Rahmenbestellung des Käufers hin ein Angebot oder eine Bestätigung versenden, gelten die Bedingungen dieses Angebots oder dieser Bestätigung, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, für jede Lieferung unsererseits, unabhängig davon, ob der Käufer zusätzliche Bestellungen (elektronisch oder anderweitig) aufgibt und ob wir eine Bestätigung für solche zusätzlichen Bestellungen erteilen. Alle entgegenstehenden Reglungen und Bedingungen werden hiermit abgelehnt.
2. Preise, Zahlungsverzug, Aufrechnung
2.1 In Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Es gelten die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Preise und Rabatte zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit anfallend. Falls nicht in unserer Auftragsbestätigung oder auf individueller Basis anderweitige Absprachen getroffen wurden, verstehen sich unsere Preise auf der Basis der im unsererseits bestätigten Lieferzeitraum gültigen Listenpreise ab Werk oder Lager (Incoterms® Edition 2020) ausschließlich Verpackung, Zoll und andere Nebenabgaben, jedoch zuzüglich eventueller anfallender Mehrwertsteuer. Die Transportkosten an einen inländischen Bestimmungsort werden von uns getragen, soweit sie sich innerhalb der in unseren Preislisten angegebenen Frei Haus Grenzen bewegen. Die Lieferung an einen ausländischen Bestimmungsort erfolgt unfrei. Mehrkosten für besondere Wünsche des Käufers (z. B. Versand per Eilboten oder Express) trägt dieser. Für Bestellmengen, die die in unserer jeweilig gültigen Preisliste festgesetzten Mindestmengen und/oder den festgesetzten Mindestauftragswert nicht erreichen, wird der in der jeweiligen Preisliste angegebene Bearbeitungszuschlag berechnet. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.2 An die für einen Auftrag vereinbarten Preise halten wir uns für einen Zeitraum von sechs (6) Wochen ab Vertragsschluss gebunden. Soweit nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen mit dem Käufer getroffen wurden, sind wir berechtigt im Fall nicht vorherzusehender und von uns nicht zu vertretenden Erhöhungen der unserer Preiskalkulation zugrundeliegenden Faktoren (insbesondere aufgrund gestiegener Material-, Lohn- und Energiekosten, Zöllen, Abgaben, Fracht- und Rohstoffkosten, Änderung von Währungsparitäten, inflationsbedingte Steigerungen, etc.) eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums von sechs (6) Wochen sind wir berechtigt, derartige Preisanpassungen auch rückwirkend bis zu einem Zeitraum von vier (4) Wochen vor der Auslieferung der jeweils bestellten Waren vorzunehmen. Nachorder des Käufers erfolgen auf der Basis der angepassten Preise. Für offensichtliche Irrtümer bei der Nennung von Preisen gegenüber dem Käufer übernehmen wir keine Haftung. Unsererseits etwaig zu erbringende zusätzliche Servicedienstleistungen erfolgen auf der Basis rein netto und sind nicht rabatt- und skontofähig.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich abweichend schriftlich mit dem Käufer vereinbart, sind im Fall vereinbarter offener Zahlungsziele unsere Rechnungen seitens des Käufers spätestens dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Sämtliche unsererseits dem Käufer gewährten Nachlässe stehen unter dem Vorbehalt vollständiger korrekter Auftragsabnahme und fristgerechter Bezahlung. Bei Retoursendungen erfolgt unsererseits eine Rückbelastung von bereits gewährten Rabatten an den Käufer. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen. Im Rahmen der Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftverfahrens mit dem Käufer oder im Fall der Erteilung einer sonstigen Bankeinzugsermächtigung erfolgt der Einzug der entsprechenden Rechnungen in Übereinstimmung mit den ihm eingeräumten Zahlungskonditionen jeweils zwei (2) Tage nach Fälligkeit der betreffenden Rechnungen unter Prüfung der ersten Skontofrist unter deren Berücksichtigung, falls vereinbart. Bei geringfügigen Rechnungsbeträgen behalten wir uns vor, die jeweiligen Rechnungen zunächst aufzuaddieren und ein Lastschrift-Avis dem Kunden erst ab einer Lastschrift von mindestens vier (4) Rechnungen zu erstellen und diesem zu übermitteln.
2.4. Zahlungen des Käufers gelten erst dann als bewirkt, wenn wir über die entsprechenden Beträge frei verfügen können.
2.5 Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung geltenden jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.6 Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung länger als vierzehn (14) Tage gerechnet ab Fälligkeit in Verzug und/ oder werden uns Umstände bekannt, die die Leistungsfähigkeit des Käufers infrage stellen, behalten wir uns ausdrücklich zudem vor, weitere Lieferungen ausschließlich gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, bzw. diese auch zeitlich auszusetzen, bis sämtliche ausstehenden Zahlungen des Käufers aus der laufenden Geschäftsverbindung vollständig und ordnungsgemäß geleistet sind. Ferner sind wir berechtigt, von bereits geschlossenen Lieferverträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern dieser nicht von uns beanspruchte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen erbringt.
2.7 Zu einer Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Der Käufer kann Zahlungen aufgrund von Mängeln von Teilen unserer Lieferungen oder Leistungen nur in der Höhe zurückbehalten, die dem Minderwert der mangelhaften Lieferung oder Leistung entspricht (Ziffer 4.6). Wir sind berechtigt Zurückbehaltungsrechte – auch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages – durch Sicherheitsleistungen, insbesondere Bankbürgschaften, abzuwenden. Diese Sicherheit gilt spätestens dann als geleistet, wenn der Käufer mit deren Annahme in Annahmeverzug gerät.
2.8 Wir sind berechtigt, die Kreditwürdigkeit des Käufers auch im Lauf der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung zu überprüfen und unbeschadet sonstiger Rechte von dem Käufer geeignete Sicherheiten und/oder Vorauskasse zu verlangen, sowie bereits bestätigte Lieferungen von Waren zurückzubehalten, falls und soweit wir dies insbesondere aufgrund einer uns bekanntwerdenden Bonitätsverschlechterung des Käufers zur Sicherung unserer Forderungen für erforderlich hält. Sollte die Kreditwürdigkeit des Käufers nicht in einer für uns akzeptablen Weise innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Monaten wiederhergestellt sein, sind wir berechtigt, die Geschäfts- und Lieferbeziehung mit diesem Käufer mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen und/oder an den Käufer gelieferte, von diesem jedoch noch nicht bezahlte Ware umgehend in Übereinstimmung mit den in der nachstehenden Ziffer 5.4 wieder in Besitz zu nehmen. Sonstige in diesem Zusammenhang unsererseits bestehende Rechte bleiben hiervon unberührt.
3. Lieferung, Lieferhindernisse, Vertragsänderungen
3.1 Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets als unverbindlich und angenähert, außer im Fall ausdrücklicher schriftlicher mit dem Käufer geschlossenen schriftlichen Vereinbarungen von Fix-Lieferterminen. Sie gelten mit dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Absendung der Ware oder – bei Abholung durch den Käufer – mit rechtzeitiger Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten. In jedem Fall beginnt der Lauf einer Lieferzeit erst dann, wenn sämtliche mit der Lieferung zusammenhängenden technischen und sonstigen Fragen geklärt sind. Wir sind jederzeit berechtigt Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen vorzunehmen. In diesen Fällen werden Verpackungs- und gegebenenfalls Versandkosten (bei einem ausländischen Bestimmungsort) nur einmalig erhoben. Im Fall von Nachbestellungen sowie von sämtlichen sonstigen seitens des Käufers gewünschten Modifikationen seiner vormaligen Bestellung behalten wir uns deren Annahme grundsätzlich vor, der Käufer akzeptiert, dass sich in diesen Fällen die Lieferung zeitlich entsprechend verzögern kann Bei Annahme unsererseits kann damit eine Änderung der ursprünglichen Liefertermine verbunden sein. Bei aus Bonitätsgründen gesperrten Aufträgen werden die bestätigten Liefertermine ungültig. Nach Aufhebung der Sperre gelten jeweils neu von uns schriftlich zu bestätigende Liefertermine.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart, erfolgen sämtliche unserer Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Diese geht auf den Käufer über, sobald die betreffenden bestellten Waren an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind, bzw. diese zwecks Versendung unser Lager verlassen haben. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit unserer Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ergänzend gelten die lncoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer Paris. Die Ware gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn sie den für Endverbraucher von uns gelieferten geltenden Produktbeschreibungen entspricht. Dies gilt auch bei nur geringfügigen oder handelsüblichen Abweichungen in der Qualität, der Maße, Farbe, des Gewichts und dergleichen, sofern diese Abweichungen nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware wesentlich beeinträchtigen. Sonstige Veränderungen an den von uns gelieferten Waren bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese durch technische Entwicklungen oder durch gesetzgeberische Anforderungen bedingt sind, oder technische Verbesserungen repräsentieren.
3.3 Ereignisse höherer Gewalt, öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie Streik, Aussperrung, eine nicht nur unwesentliche Beeinträchtigung der Lieferketten, Pandemien und/oder Epidemien und dergleichen, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten auftreten und die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind, verlängern nach unserer Wahl entweder die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Störung oder berechtigen uns sowie auch den Käufer bei einem Fortdauer dieser Ereignisse über einen Zeitraum von mehr als drei (3) Monaten hinweg von dem konkreten Liefervertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden wir den Käufer in Textform von diesen Ereignissen unverzüglich informieren. In diesen Fällen ist die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug durch den Käufer ausgeschlossen. Gleiches gilt bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten, soweit diese nicht von uns zu vertreten ist. Bei vereinbarten Fix-Lieferterminen ist der Käufer in diesen vorgenannten Fällen lediglich berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Nimmt der Käufer die Waren ganz oder teilweise nicht an, obwohl wir sie ihm vertragsgemäß angeboten haben, unterlässt er eine geschuldete Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, seitens des Käufers zu vertretenden Gründen, befindet er sich dann im Annahmeverzug. Wir sind in diesen Fällen berechtigt angemessenen Ersatz der uns dann entstehenden Kosten einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Diese betragen ein Prozent (1%) des Wertes der zu lagernde Ware auf der Basis der konkret getätigten Bestellung pro abgelaufene Kalenderwoche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben uns und dem Käufer ausdrücklich unbenommen. Unabhängig davon bleibt es jedoch bei den gesetzlichen Gefahrtragungspflichten im Fall eines derartigen Annahmeverzuges, insbesondere geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware in diesen Fällen unmittelbar auf den Käufer über. Weitergehende Ansprüche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberührt.
3.5 Wir behalten uns ausdrücklich vor, soweit mit dem Käufer nicht abweichend schriftlich vereinbart, für den Versand unserer Waren einen Spediteur/Paket-Versender unserer Wahl zu beauftragen. Der Transport erfolgt dann auf dem für uns günstigsten Versandweg (Frachtgut, Postgut oder Spediteur), jedoch auf Gefahr des Käufers. Eine Kostenübernahme unsererseits in diesen Fällen bedarf einer ausdrücklichen textlichen Bestätigung unsererseits. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Ist vereinbart, dass der Käufer die Waren abholt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Käufer und im Fall der Abholung durch vom Käufer beauftragte Dritte mit der Übergabe der Ware an diese auf den Käufer über. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so geht mit der Begründung des Annahmeverzuges die Gefahr auf den Käufer über.
3.6 Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug, hat der Käufer auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf der Lieferung besteht oder seine sonstigen gesetzlichen Rechte geltend macht. Von der getätigten Bestellung kann der Käufer bei Verzögerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
3.7 Für Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung gilt die Regelung der untenstehenden Ziffer 6.2.
4. Gewährleistung, Mängelrügen, Retouren
4.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen sowie das Fehlen unsererseits ausdrücklich schriftlich zugesicherter Eigenschaften) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachstehend anderes bestimmt ist. Sämtliche Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 des deutschen Handelsgesetzbuches geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und zeitgerecht nachgekommen ist. Handelt es sich dabei um einen selbstständigen Reparaturauftrag oder sonstige werkvertragliche Leistungen, gelten die nachstehenden Regelungen auch für etwaige Reparatur-, sowie sonstige Werkleistungen. Soweit nicht längere gesetzliche Gewährleistungsfristen aufgrund zwingend anwendbarer gesetzlicher Regelungen gelten, beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
4.2 Von uns gelieferte Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an von ihm bestimmte Dritte sorgfältig zu untersuchen. Sind bereits bei Lieferung äußerlich erkennbare Schäden an der Verpackung der Ware oder an dieser selbst sichtbar, ist die betreffende Lieferung auf Vollständigkeit und beschädigte Ware im Beisein des Fahrers zu überprüfen und dem Frachtführer der Schaden auf der Empfangsbestätigung schriftlich anzuzeigen sowie die beschädigte Ware zu fotografieren und andere Beweise sicherzustellen, um spätere Rechtsverluste zu vermeiden. Bei offensichtlichen Mängeln oder sonstigen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten diese als seitens des Käufers genehmigt, wenn uns nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche spezifizierte Mängelrüge des Käufers zugeht. Bezüglich anderer Mängel gelten diese als seitens des Käufers genehmigt, wenn dessen Mängelrüge uns nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der betreffende Mangel zeigte. War der Mangel jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den Käufer erkennbar, ist dieser dann für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Soweit die von uns an den Käufer gelieferten Waren nicht selbst von uns hergestellt wurden, sondern von Vorlieferanten bezogen wurden, kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen zunächst dadurch nach, dass wir sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den Käufer abtreten. Dieser nimmt die Abtretung erfüllungshalber an. Wir leisten in diesem Fall lediglich subsidiär und nach gerichtlicher Inanspruchnahme des Vorlieferanten Gewähr. Auf unsere Anforderung hin ist beanstandete Ware frei von Transportgebühren an uns zu übermitteln. Ihr ist eine konkrete Mängelbeschreibung sowie eine Kopie des Originallieferscheins beizufügen.
4.3 Bei Falsch- oder Zuviellieferung ist der Käufer verpflichtet die entsprechenden Waren originalverpackt und ohne Veränderungen des Originalzustands umgehend an uns zurückzusenden. Der Käufer erhält hierfür einen Rücksendeschein von uns. Weist die an uns zurückgesandte Ware Beschädigungen oder Veränderungen des Originalzustands auf oder ist sie nicht mehr originalverpackt und kann die Ware deswegen nicht mehr ohne Mehraufwand unsererseits verkauft werden, so kann der dem Käufer gutgeschriebenen Betrag ausgehend vom gesamten Rechnungsbetrag um bis zu dreißig (30) Prozent gekürzt werden. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4.4 Erweist sich die gelieferte Ware nach unserer Überprüfung tatsächlich als mangelhaft, sind wir zunächst berechtigt zu wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Sollte im Fall einer Ersatzlieferung ein Artikel nicht länger verfügbar sein, wird er durch einen anderen Artikel ersetzt, der dem nicht mehr verfügbaren Produkt möglichst nahekommt.
4.5 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers bleiben ausgeschlossen, wenn und soweit dieser unsere Bedienungs-, Wartungs- und/oder Pflegeanleitungen nicht beachtet hat. Gleiches gilt für Schäden, die auf unsachgemäße(n) Lagerung, Einsatz, Verwendung oder Gebrauch, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte und/oder nachlässige Behandlung und/oder natürliche Abnutzung beruhen. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung seinen Kunden gegenüber, die Mängel an unseren seitens des Käufers an sie verkauften Waren rügen, Anerkenntnisse oder sonstige Zusagen der Mängelgewährleistung zu machen. Wir haften generell nicht für Gewährleistungen und sonstige Garantiezusagen, die der Käufer seinen Kunden gegenüber gibt und die über den in diesen AVLB geregelten Umfang hinausgehen, sofern nicht eine korrespondierende weitergehende Gewährleistungshaftung unsererseits gegenüber Endverbrauchern aufgrund anwendbarer zwingender gesetzlicher Vorschriften gegeben ist. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus unsererseits ihm gegenüber ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen, soweit nicht abweichend in der untenstehenden Ziffer 6. geregelt.
4.6 Wir sind berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis zahlt. Dieser ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
4.7 Der Käufer ist verpflichtet uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Ware ist frei von Transportgebühren an uns einzusenden. Dieser ist eine konkrete Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie der Rechnung/des Lieferscheins beizufügen. Die zum Zweck der Prüfung auf Mangelhaftigkeit erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, falls und insoweit tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich das Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von diesem ersetzt verlangen. Für den Fall einer Verweigerung einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsererseits, schlägt diese fehl oder ist sie für den Käufer nicht zumutbar, kann dieser nach seiner Wahl auf der Basis der geltenden gesetzlichen Regelungen von dem geschlossenen Liefervertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz unter Beachtung der in Ziffer 6. getroffenen Regelungen beanspruchen. Dies gilt jedoch nicht bei nur geringfügigen Mängeln.
4.8 Die bloße Angabe von Leistungsdaten oder sonstige Inhalts- oder Leistungsbeschreibungen stellen keine Beschaffenheitsoder Herstellungsgarantie unsererseits dar. Dies gilt auch bei geringfügigen oder handelsüblichen Abweichungen in der Qualität, der Maße, der Materialien, der Reinheit, Farbe der Oberfläche, des Gewichts und dergleichen, sofern diese Abweichungen in den handelsüblichen Grenzen liegen und nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch der betreffenden Ware wesentlich beeinträchtigen. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen werden durch uns nur dann übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. In jedem Fall tritt nach Ablauf von zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem Zugang der Lieferung der konkreten Waren bei dem Käufer, die Verjährung seiner Rechte wegen Mängeln ein. Hiervon unberührt bleiben die Verjährungsbestimmungen des Paragrafen 479 Bürgerliches Gesetzbuch sowie sonstige gesetzliche Rechte des Käufers aufgrund arglistig verschwiegener oder vorsätzlich verursachter Mängel.
4.9 Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von unserer Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich zu der Vergütung der von uns in diesem Zusammenhang erbrachten Leistung. Soweit wir nicht aufgrund anwendbarer zwingender gesetzlicher oder behördlicher Regelungen und Anordnungen verpflichtet sind, werden Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung unsererseits nicht zurückgenommen, ausgenommen hiervon sind Paletten. Der Käufer ist für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien allein verantwortlich.
4.10 Generell wird nur solche Ware von uns zurückgenommen, die innerhalb der letzten sechs (6) Monate, gerechnet ab Rechnungsdatum, von uns seitens des Käufers bezogen wurde. Waren, die nicht in unserer aktuell gültigen Preisliste enthalten sind, bzw. deren Aufmachung verändert wurde, sind generell vom Umtausch, bzw. einer Gutschrift ausgeschlossen. Der dem Käufer gutzuschreibende Betrag für durch die ELTEN GmbH zuvor schriftlich akzeptierte Retouren, wird ausgehend vom gesamten Rechnungsbetrag um vierzig (40) Prozent gekürzt. Dies gilt auch für Artikel, die seitens des Käufers bereits preisausgezeichnet, oder beschädigt sind. Soweit mit dem Käufer individuelle schriftliche anderweitige Absprachen in dem vorgenannten Bereich getroffen wurden, etwa bezogen auf Warenrücknahmen, gebührt diesen der Vorrang.
4.11 Für Rechtsmängel gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 4 entsprechend.
5. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsrechte
5.1 Soweit nicht aufgrund von zwingend anwendbaren anderweitigen gesetzlichen Regelungen Eigentumsvorbehalte am Sitz des Käufers nicht oder nur eingeschränkt bestehen sollten, gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 5. uneingeschränkt oder in entsprechend modifizierter Form. Wir behalten uns ausdrücklich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen aus der konkreten Bestellung, bzw. bei laufender Geschäftsbedingung sämtlicher offenstehender Forderungen im Zusammenhang mit der bestehenden Geschäftsverbindung vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
5.2 Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten und in unserem Eigentum stehenden Waren (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die Weiterveräußerung erfolgt unter anderem dann nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Käufers, wenn er mit seinem Kunden ein wirksames Abtretungsverbot vereinbart hat. Zulässig ist dagegen die Einstellung in laufende Rechnung. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt an uns sämtliche Forderungen in Höhe des jeweiligen Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer zuzüglich Nebenkosten und eventueller Zinsen) gegenüber seinen Kunden und/oder sonstigen Dritten ab. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer bis auf unseren Widerruf hin auch nach deren Abtretung berechtigt und verpflichtet. Insbesondere in den Fällen einer uns bekannt gewordenen Vermögensverschlechterung bei vorliegendem Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder der Zahlungseinstellung auf Seiten des Käufers sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. In diesen Fällen wird der Käufer uns umgehend die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Drittschuldner einschließlich aller sonstigen zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben nennen sowie Unterlagen aushändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilen. Falls wir Grund zu der Annahme haben, dass unsere Eigentumsvorbehaltsrechte gefährdet sein könnten (etwa infolge einer uns bekannt werdenden Bonitätsverschlechterung oder eines fehlenden Ausgleichs von Rechnungen nach deren Fälligkeit im wiederholten Fall), sind wir – unabhängig von sonstigen uns in diesem Zusammenhang zustehenden Rechten – berechtigt, von dem Käufer zu verlangen, bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen hierüber, die bestehenden Eigentumsverhältnisse an diesen Waren Dritten gegenüber offenzulegen.
5.3 Sämtliche Verfügungen über die Vorbehaltsware, die unsere Rechte beeinträchtigen, wie etwa Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Abtretungen, sind unzulässig. Drohende Eingriffe oder Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns seitens des Käufers auf dem schnellstmöglichen Weg in Textform mitzuteilen, damit wir unsere entsprechenden Rechte geltend machen können. Im Fall einer Klage gemäß §771 ZPO hat uns der Käufer die in diesem Zusammenhang entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, sofern der in Anspruch genommene Dritte hierzu nicht in der Lage ist.
5.4 Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, dass wir im Fall einer drohenden Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte befugt sind, die Vorbehaltsware abzuholen oder anderweitig sicherzustellen, wobei diese Sicherstellung dann keine verbotene Eigenmacht darstellt. Wir und/oder unsere ordnungsgemäß Bevollmächtigten sind zu diesem Zweck berechtigt, sämtliche Lager- und Geschäftsräume des Käufers zu betreten, soweit dies zur Durchsetzung unserer Rechte erforderlich ist. Der Käufer verpflichtet sich insoweit hiermit unwiderruflich zur uneingeschränkten Mitwirkung.
5.5 Wir verpflichten uns bestehende Sicherheiten dann auf Verlangen des Käufers freizugeben, falls deren realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als zehn (10) Prozent übersteigt. Bei laufender Geschäftsbeziehung gilt der vorgenannte Prozentsatz bezogen auf sämtliche gegen den Käufer bestehenden Forderungen.
5.6 Der Käufer ist verpflichtet, unsere, dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren, pfleglich zu behandeln, diese gesondert aufzubewahren und sie gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige betriebsüblichen Risiken zu versichern und tritt die hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Versicherer bezogen auf diese Waren hiermit an uns ab.
6. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss
6.1 Wir haften unbegrenzt auf Schadensersatz aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Liefervertrages erst ermöglichen) auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.2 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten dann nicht, sofern unsererseits ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, wofür der Käufer beweispflichtig ist, oder wir eine ausdrückliche schriftliche Garantie für die Beschaffenheit und Funktion der konkreten Ware übernommen haben. Gleiches gilt für eine Haftung aufgrund anwendbarer, zwingender gesetzlicher Vorschriften, wie etwa aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie im Falle des Lieferverzugs, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war.
6.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn wir diesen Mangel zu vertreten haben.
6.4 Im Fall seitens des Käufers zur Verfügung gestellter Informationen und Instruktionen, Materialien sowie sonstiger Auftragsbestandteile haften wir nicht, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart und der Käufer stellt uns vollumfänglich von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme frei.
6.5 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers.
6.6 Unsere Haftung ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe des mit dem Käufer im Vorjahr der Inanspruchnahme getätigten Nettojahresumsatzes. Diese Haftungslimitierung gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruhen, oder in Fällen sonstiger gesetzlich zwingend abweichender höherer Haftungssummen.
6.7 Jegliche weitergehende Haftung unsererseits ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die in dieser Ziffer enthaltenen Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unserer Subunternehmer.
7. Geistige Schutzrechte, Nutzung von Bildmaterialien
7.1 Der Käufer erkennt das alleinige geistige Eigentum, bzw. unsere exklusiven Nutzungsrechte an den von uns verwendeten Schutzrechten (hierin eingeschlossen sind Marken-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Patente, Urheberrechte, etc.) ausdrücklich an und wird weder unmittelbar noch mittelbar Aktivitäten entfalten, die diese Schutzrechte negativ beeinträchtigen könnten.
7.2 Begrenzt auf den Zeitraum des Bestehens der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer räumen wir diesem eine nicht ausschließliche und jederzeit widerrufliche Nutzungslizenz an unseren Schutzrechten, ausschließlich für seine eigenen Marketingzwecke im Rahmen und Umfang seiner Funktion im Vertrieb unserer Produkte, ein. Dies bezieht sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, auf die Verwendung unserer Logos, Marken, Abbildungen, Fotografien, Texte und dergleichen sowie sämtlicher sonstiger uns zustehenden Schutzrechte in von uns ausdrücklich vorab autorisierten Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien des Käufers, sei es in Print-, PoS- oder internetbasierten Medien (nachstehend die „Materialien“).
7.3 Im Übrigen gilt zwischen dem Käufer und uns unsere Nutzungsvereinbarung zur Verwendung von Fotos, Werbematerialien und sonstigen Materialien der Marken ELTEN, JORI und LOWA Work in ihrer jeweils aktuellen Form. Die firmenmäßige Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung durch den Käufer und Retournierung an uns ist die strikte Voraussetzung und Bedingung für jegliche Nutzung der vorgenannten Materialien seitens des Käufers sowie auch für die Einräumung der in der vorstehenden Ziffer (7.2.) genannten Nutzungslizenz. Bei einem Widerspruch zwischen der vorgenannten Nutzungsvereinbarung und diesen AGBs gebührt der Nutzungsvereinbarung der Vorrang.
7.4 Bei einem Verstoß gegen in dieser Ziffer 7 enthaltenen Bestimmungen behalten wir uns, insbesondere im Wiederholungsfall, unabhängig von sonstigen uns in diesem Fall zustehenden Rechten, vor, den Käufer temporär oder auch generell für die Zukunft nicht
mehr zu beliefern.
7.5 In jedem Fall einer Beendigung der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund diese erfolgt, wird der Käufer jegliche Nutzung unserer geistigen Schutzrechte und Bildmaterialien umgehend einstellen sowie noch in seinem Besitz befindliche Materialien offline und online umgehend nicht mehr verwenden, bzw. Materialien und Bildmaterialien, die wir ihm zu Verkaufsförderungszwecken zur Nutzung überlassen haben, umgehend an uns zurücksenden oder an einen von uns Beauftragten aushändigen.
7.6 Wir verpflichten uns auf unsere Kosten, (a) den n Käufer in einem von einem Dritten gegen ihn angestrengten Gerichtsverfahren zu verteidigen, in dem geltend gemacht wird, dass ein von uns im Rahmen dieses Vertrags geliefertes Produkt unmittelbar das Patent, die Marke oder das Urheberrecht des Klägers verletzt; und (b) den Käufer von Schäden und Kosten freizustellen, die durch ein rechtskräftiges Urteil in einem solchen Verfahren (oder im Rahmen eines von uns genehmigten Vergleichs) zugesprochen werden, soweit diese direkt und ausschließlich auf die Verletzung durch das Produkt zurückzuführen sind.
7.7 Wir übernehmen gegenüber dem Käufer keine Verpflichtung oder Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 7.6 , wenn (1) wir nicht: (a) unverzüglich schriftlich über die Klage informiert werden, (b) das alleinige Recht erhalten, die Verteidigung und einen eventuellen Vergleich in Bezug auf diese Klage zu steuern, einschließlich der Auswahl eines geeigneten Rechtsbeistands, und (c) vom Käufer bei dieser Verteidigung und auch bezogen auf den eventuellen Abschluss eines Vergleichs umfassende angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit erhalten; (d) wenn der Anspruch mehr als drei (3) Jahre nach dem Lieferdatum des Produkts geltend gemacht wird; (2) soweit ein solcher Anspruch zurückzuführen ist auf: (a) eine Änderung des Produkts, (b) vom Käufer bereitgestellte Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen oder (c) die Kombination oder Verwendung des Produkts mit anderen Produkten, Software, Dienstleistungen oder Technologien; (d) die unbefugte Nutzung oder den unbefugten Vertrieb des Produkts oder eine Nutzung, die über die Spezifikationen des Produkts hinausgeht; (e) soweit ein solcher Anspruch aus der Nutzung, dem Verkauf, dem Angebot zum Verkauf oder der Einfuhr des Produkts durch den Käufer resultiert, nachdem wir den Käufer darauf hingewiesen haben, dass er derartige Aktivitäten einstellen sollte, da das Produkt Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung ist oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit werden könnte; (f) für alle Kosten oder Aufwendungen, die dem Käufer ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung entstehen; (g) soweit ein solcher Anspruch aus einer Verletzung oder angeblichen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter resultiert, die einen von einer Normungsorganisation festgelegten oder zwischen mindestens zwei Unternehmen vereinbarten Industriestandard betreffen; (h) für die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, worüber wir den Käufer informiert oder eine Erklärung veröffentlicht haben, dass eine separate Lizenz eingeholt werden muss oder dass keine Lizenz gewährt oder stillschweigend eingeräumt wird; oder (i) soweit Schadensersatzansprüche wegen Patentverletzung auf der Grundlage von Lizenzgebühren berechnet werden, die die Kosten des Produkts übersteigen.
7.8 Wird gegen uns eine Verletzungsklage erhoben, die eine direkte Folge der Handlungen des Käufers im Zusammenhang mit den in dieser Ziffer 7. genannten Sachverhalten ist, hat der Käufer uns von allen Schäden oder Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Verletzungsbehauptung ergeben, und uns alle Kosten zu erstatten, die uns bei der Abwehr von Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren wegen einer solchen Verletzung entstehen, vorausgesetzt, wir setzen den Käufer unverzüglich schriftlich über eine derartige Klage oder Verletzungsverfahren in Kenntnis.
7.9 Sollte ein Produkt Gegenstand einer Verletzungsklage sein oder unserer Ansicht nach wahrscheinlich werden, sind wir berechtigt, ohne dass insoweit eine rechtlich bindende Verpflichtung besteht, sondern nach unserem eigenem Ermessen: (a) für den Käufer das Recht zu erwirken, dieses Produkt weiterhin zu nutzen oder zu verkaufen, (b) dieses Produkt so zu ersetzen oder zu modifizieren, dass das ersetzte/modifizierte Produkt keine Verletzung mehr darstellt, oder (c) jede Bestellung und/oder Vereinbarung insoweit zu kündigen, als diese sich auf dieses Produkt bezieht. Im Fall einer derartigen Kündigung kann der Käufer alle Produkte, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung in seinem Besitz befinden und den Gegenstand der fortbestehenden Verletzungsklage des Anspruchstellers sind, an uns retournieren. Nach einer solchen Rückgabe schreiben wir dem Käufer den Betrag gut, den er für diese Produkte an uns gezahlt hat, abzüglich einer angemessenen Minderung.
7.10 Die vorstehende Freistellung gilt rein persönlich für den Käufer und ist nicht abtretbar, oder an Dritte, einschließlich der eigenen Kunden des internationalen Käufers, übertragbar.
7.11 Soweit nicht eine weitergehende Haftung unsererseits aufgrund der in der vorstehenden Ziffer 6. enthaltenen Regelungen besteht, stellen die Bestimmungen dieser Ziffer 7. unsere gesamte Haftung und Verpflichtung gegenüber dem Käufer oder seinen mittelbaren oder unmittelbaren Kunden dar und bilden den einzigen und ausschliesslichen Rechtsbehelf des Käufers in Bezug auf jede tatsächliche oder angebliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art.
8. Sonderregelungen für orthopädische Produkte und Leistungen
8.1 Unser unternehmensinterner Bereich Orthopädie bietet für unsere Industriekunden und gewerbliche Wiederverkäufer nachstehend „Kunden“) besondere individuell gefertigte medizinisch-orthopädische Produkte wie etwa Einlagen für hierfür zertifizierte Schuhmodelle (nachstehend „Orthopädische Produkte“) und damit in Verbindung stehende Serviceleistungen an. Die insoweit erforderliche individuelle Datenerfassung der hierfür in Betracht kommenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Kunden einschließlich der darauf bezogenen Datenschutzerklärung erfolgt entweder über unseren Außendienst unter Verwendung eines Scanners bei dem entsprechenden Kunden vor Ort, bzw. im Rahmen eines Orthopädiesprechtags. Die so erfassten Daten werden dann unserer betriebsinternen Werkstatt zum Zweck der Anfertigung der Orthopädischen Produkte übermittelt. Alternativ erfolgt unsererseits die Zurverfügungstellung entsprechender Quantitäten an Trittschäumen an den Kunden für die individuellen Nutzer einschließlich der damit verbundenen erforderlichen Datenschutzerklärungen. Der Kunde verpflichtet sich nach Abdrucknahme diese Trittschäume an unsere ihm bekannt gegebene Werkstatt innerhalb eines Zeitraums von vier (4) Wochen nach erfolgter Abdruckabnahme gemeinsam mit den folgenden benötigten individuellen Angaben der jeweiligen Träger der Orthopädischen Produkte (nachstehend „Nutzer“) an uns zu übermitteln, nämlich den vollständigen Namen und Vornamen des betreffenden Nutzers, dessen Geburtsdatum und von ihm unterschriebene Datenschutzerklärung, die Nennung des zertifizierten Schuhmodells, für das das jeweilige Orthopädische Produkt verwendet werden wird und die Schuhgröße des Nutzers, sowie die Angabe der Kundenadresse an die die Orthopädischen Produkte von uns zum Zweck der Weiterleitung seitens des Kunden auf dessen Kosten an die individuellen Nutzer übersandt werden sollen zu versenden.
8.2 Nach dem vollständigen Erhalt der in Ziffer 8.1 bezeichneten Informationen erhält der Kunde von uns ein textliches Angebot über die jeweils erfassten Aufträge. Nach dessen Freigabe erfolgt die Fertigung der in dem Angebot genannten Orthopädischen Produkte mit anschließender Versendung einschließlich Fakturierung. Die jeweilige Abrechnung kann sowohl gegenüber dem Kunden selbst oder auch direkt gegenüber den individuellen Nutzern erfolgen. Eine Kostenübernahme ist lediglich durch den jeweiligen Arbeitgeber des Kunden möglich, nicht jedoch im Weg der Abrechnung über andere Kostenträger wie zum Beispiel Renten- oder Krankenversicherungen und der medizinischen Hilfsprodukte und dergleichen.
8.3 Sollten bei dem jeweiligen individuellen Nutzer der Orthopädischen Produkte Probleme etwa bezogen auf die Passform, Druckstellen, etc. auftreten, offerieren wir im Fall berechtigter Reklamationen eine Nachbearbeitung. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht, da die Orthopädischen Produkte nach Kunden-/Nutzerspezifikation angefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse der jeweiligen Nutzer zugeschnitten sind.
9. Sonderregelungen für eine individualisierte Textilveredelung unserer Produkte
9.1 Wir offerieren für unsere Kunden einen Individualisierungsservice für bei uns bestellte und gekaufte Waren. Dieser beinhaltet insbesondere das Aufbringen von Stickereien und Textildrucken von Logos, Namen und Schriftzügen nach deren Vorgaben (nachstehend „Individualisierte Artikel“.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Individualisierte Artikel in Übereinklang mit den gesetzlichen Regelungen (§ 312g, Abs. 2 Nr. 1 BGB) kein Widerrufsrecht der jeweiligen Endkunden besteht und jegliche Rückgabe und Umtausch dieser Individualisierten Artikel ausgeschlossen ist. Hiervon ausgenommen sind nachweislich von uns verursachte Sachmängel an den Individualisierten Artikeln, für die dann die in der Ziffer 4. beschriebenen gesetzlichen Mängelhaftungsrechte bestehen.
9.2 Wir behalten uns ausdrücklich die Ablehnung eines Veredelungs-/Individualisierungswunsches vor, wenn dieser unserer Auffassung nach unter technischen und/oder wirtschaftlichen Aspekten nicht in der gewünschten Form durchführbar ist. In diesen Fällen können wir den betreffenden Kunden auch statt einer vollständigen Ablehnung ein entsprechend modifiziertes Individualisierungsangebot textlich unterbreiten, dass diese dann entweder annehmen oder auch ablehnen können.
10. Datenschutz, Vertraulichkeit
10.1 Für den Bereich Datenschutz und hier insbesondere die Nutzung personenbezogener Daten des Käufers durch uns gilt unsere gesonderte Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Form, die unter https://elten.com/home/datenschutz/ einsehbar und downloadbar ist. Wir sind berechtigt, die auf die Geschäftsverbindung mit dem Käufer bezogenen Daten zu speichern und diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten. Gleiches gilt für diejenigen Unternehmen, deren Produkte wir zusätzlich vertreiben. Die Weitergabe an Dritte ist nur dann zulässig, wenn dies spezifischer Gegenstand der Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Käufer ist, bzw. dessen ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu vorliegt.
10.2 Sämtliche unsererseits dem Käufer überlassene Materialien und Informationen sind von diesem, soweit sie nicht öffentlich zugänglich, allgemein bekannt oder offensichtlich zur Weitergabe bestimmt sind, von ihm strikt vertraulich zu behandeln und dürfen seitens des Käufers ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht noch in sonstiger Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind seitens des Käufers bei Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns nach unserer Wahl umgehend entweder an uns zurückzugeben und/oder zu vernichten, wie vorstehend in Ziffer 7 beschrieben.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ist der Sitz unseres Unternehmens in Uedem, Nordrhein-Westfalen, soweit die konkrete Natur der Verpflichtung nicht dem zwingend entgegensteht.
11.2 Bei Geschäften mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit nicht ein anderweitiger gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Kleve der ausschließliche Gerichtsstand. Diese vorstehende Zuständigkeitsregelung gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch bei dem Gericht zu verklagen, das an seinem Sitz zuständig ist, sowie an jedem sonstigen gesetzlich zuständigen Gericht. Dies gilt insbesondere auch, ohne hierauf beschränkt zu sein, in Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes.
11.3 Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der UN-Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG), falls der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben sollte. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) VO (EG) Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser EU-Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich gewahrt wird.
12. Vertragsverletzung und Außerordentliche Kündigung
12.1 Unabhängig von etwaigen sonstigen uns zustehenden Rechten oder Rechtsbehelfen, sind wir berechtigt im Weg schriftlicher Benachrichtigung an den Käufer die mit ihm bestehende vertragliche Beziehung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, dies gilt insbesondere, ohne dass dies eine abschließende Aufzählung darstellt, in den folgenden Fällen:
a. sofern der Käufer trotz zweier an ihn gerichteter schriftlicher (einschließlich E-Mail-Kommunikation), Mahnungen die Zahlung für an ihn gelieferte Produkte bei Fälligkeit nicht an uns leistet;
b. der Käufer die auf der Grundlage dieser Regelungen gelieferten vertragsgemäßen Produkte nicht annimmt;
c. gegen den Käufer ein Insolvenz-, Konkurs- (einschließlich Sanierungs-) oder Liquidationsverfahren eingeleitet wird, unabhängig davon, ob ein derartiges Verfahren seitens des Käufers selbst beantragt oder eingeleitet wurde, ob es freiwillig oder unfreiwillig erfolgt, ob ein Treuhänder oder Zwangsverwalter für das Vermögen des Käufers bestellt wurde oder ob eine Abtretung zugunsten der Gläubiger des Käufers erfolgt; oder
d. der Käufer gegen eine der in diesen AVLB enthaltenen Regelungen und/oder gegen eine andere zwischen uns und dem Käufer getroffene vertragliche Vereinbarung verstößt.
12.2 Bei Eintritt eines der unter der vorstehenden Ziffer 12.1 genannten Sachverhalte werden alle seitens des Käufers im Rahmen getroffener vertraglicher Absprachen zu leistenden Zahlungen sofort fällig und zahlbar.
12.3 Im Fall einer Aufhebung, Kündigung oder des Ablaufs dieser AVLBs und/oder einer anderen Vereinbarung¸die wir und der Käufer geschlossen haben, bleiben diejenigen Bestimmungen, die dafür gedacht sind, eine derartige Aufhebung, Kündigung oder einen Ablauf zu überdauern, weiterhin gültig.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Alle Änderungen und/oder Ergänzungen der mit dem Käufer geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich dieser AVLB, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für jede Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Sollte eine Regelung dieser AVLB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall werden wir die unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelungen durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen mit solchen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall etwaiger Regelungslücken in diesen AVLB. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unvereinbarkeit zwischen diesen AVLB und den getroffenen Absprachen im Rahmen einer individuell ausgehandelten Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer gebührt den der individuell ausgehandelten Vereinbarung enthaltenen Vereinbarungen der Vorrang. Dies gilt insbesondere dann, wenn die individuell getroffenen Absprachen von diesen AVLB abweichen, diese ergänzen oder ihnen widersprechen.
13.2 Unsere Mitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstigen Beauftragten, die nicht der Geschäftsleitung angehören oder keine Vollmacht oder Befugnis besitzen, in unserem Namen zu handeln, sind nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, es sei denn, wir haben hierzu unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.
13.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht oder durch künftige gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
13.4 Das Versäumnis unsererseits oder seitens des Käufers, ein Recht oder einen Rechtsbehelf im Zusammenhang mit einem Angebot, einer Bestätigung oder mit einer Vereinbarung oder diesen AVLB auszuüben, oder eine zeitliche Verzögerung im Rahmen der Ausübung eines derartigen Rechts oder Rechtsbehelfs gilt nicht als Verzicht darauf; ebenso wenig schließt eine einmalige oder teilweise Ausübung eines daraus resultierenden Rechts oder Rechtsbehelfs eine weitere oder zukünftige Ausübung desselben oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs aus, die sich aus einem Angebot, einer Bestätigung oder einer Vereinbarung, diesen AVLB oder auf der Basis gesetzlicher Regelungen ergibt.
13.5 Alle Mitteilungen und Benachrichtigungen mit Adressierung an die empfangende Partei an deren Adressen, wie sie in Bestellungen, Bestätigungen oder anderen Vereinbarungen bezeichnet sind, die gemäß diesen AVLB zu erfolgen haben, bedürfen der Schriftform (einschließlich textlicher elektronischer Kommunikation wie E-Mails) und gelten drei (3) Tage nach Absendung der jeweiligen Mitteilung durch die jeweilige sendende Partei als zugestellt.
13.6 Sollte es zwischen uns und dem Käufer zu einer Streitigkeit über den Gegenstand dieser Bedingungen, eines Angebots, einer Bestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung kommen, hat die unterlegene Partei in einem daraus resultierenden Rechtsstreit der obsiegenden Partei deren sämtliche angemessenen Anwaltskosten und -auslagen zu erstatten.
13.7 Die Geschäfts- und Lieferbeziehung zwischen uns und dem Käufer stellt ihrer Rechtsnatur nach eine Verkäufer-Käuferbeziehung dar und beide Seiten sin unabhängige Vertragspartner, wobei keine der Parteien befugt ist, als Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter der jeweils anderen Partei aufzutreten oder ausdrückliche oder stillschweigende rechtlich bindende Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen.
13.8 Diese AVLB dienen ausschließlich dem Nutzen der Vertragsparteien sowie ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts in diesen Bedingungen ist weder ausdrücklich noch stillschweigend beabsichtigt, noch sollen damit einer anderen natürlichen oder juristischen Person irgendwelche gesetzlichen oder sonstigen Rechte, Vorteile oder rechtliche Befugnisse welcher Art auch immer aufgrund oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen eingeräumt werden.
13.9 Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, diese BAVLB in demjenigen Umfang zu ändern und/oder zu ergänzen, den wir für erforderlich erachten, und werden dem Käufer in diesem Fall dann unverzüglich die entsprechend geänderte neue Version schriftlich zur Verfügung stellen, die die vorliegende Version vollständig ersetzt. Dies gilt entsprechend auch für die vorherige Version dieser AVLB. Alle Bestellungen, die seitens des Käufers bereits vor der Übermittlung der geänderten neuen AVLB aufgegeben und von uns bestätigt wurden, werden weiterhin auf der Grundlage der zuvor geltenden Fassung dieser AVLB ausgeführt.
Stand: August 2026
