NORMENÜBERSICHT
EN ISO 9001
ELTEN betreibt ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. Diese internationale Norm legt Anforderungen fest, anhand derer wir unsere internen Prozesse wie z.B. Entwicklung, Einkauf oder Produktion aufbauen, lenken und stetig verbessern.
EN ISO 14001
ELTEN betreibt ein nach ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem. Diese internationale Norm legt Anforderungen fest, anhand derer wir unsere internen Prozesse aufbauen, lenken und stetig verbessern. Dazu zählen z.B. Ermittlung von Umweltaspekten und die Definition von Umweltzielen, um unsere Umweltleistung zu optimieren.
EN ISO 17249
Die EN ISO 17249 legt Anforderungen für Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) fest. Hierzu gehören Anforderungen und Schutzniveaus für Schuhe im zusammengebauten Zustand als auch für einzelne Bauteile (Schuhoberteil, Futter, Lasche, Brand-, Deckbrand-, Einlegesohle und Laufsohle).
Schutzniveau | Kettengeschwindigkeit in m/s |
1 | 20 |
2 | 24 |
3 | 28 |
EN ISO 20345:2022/20347:2022
STATUS EN 20345/20347
Die EN Normen DIN EN 20345:2022, DIN EN 20346:2022 und DIN EN 20347:2022 wurden im 2. Quartal 2022 veröffentlicht.
Die Normen für die Forststiefel, Feuerwehrstiefel und Gießerstiefel stehen noch nicht zur Veröffentlichung an.
Welche wichtigen Änderungen gibt es?
Es gibt weiterhin die bekannten Kategorien:
Klasse I: SB, S1, S2 und S1P/ S3
Klasse II: S4 und S5 für die Kunststoffstiefel
Neu sind die 2 Kategorien für die Klasse I: S6 und S7.
Entsprechend gilt für Berufsschuhe: OB, O1, O2, O3, O4 und O5 und die 2 neuen Kategorien O6 und O7.
Was ändert sich für die Kategorien?
Die Kraftstoffbeständigkeit ist keine Grundanforderungen mehr. Sie wird Zusatzanforderung, so wie es für die Berufsschuhe bereits gilt. Somit werden alle SB, S1, S2, S3, S4, S5, S6 und S7 Artikel, wenn gewünscht, mit der Zusatzkennzeichnung FO gekennzeichnet, wenn die Sohle weiterhin kraftstoffbeständig ist.
S6: Ist ein S2 Artikel, der aber zusätzlich auf Wasserdichtheit für den gesamten Schuh zu prüfen ist. Das entspricht der bisherigen Prüfung „WR“.
S7: Ist ein S3 Artikel, der aber zusätzlich auf Wasserdichtheit für den gesamten Schuh zu prüfen ist. Das entspricht der bisherigen Prüfung „WR“.
Ein Schuh gekennzeichnet mit „S2 WR“ ist identisch mit einem S6 Artikel. Gleiches gilt für einen „S3 WR“ Artikel. Dieser ist identisch mit einem S7 Artikel.
Was ändert sich in der Durchtrittshemmung?
Zusätzlich aufgenommen wird eine Prüfung mit einem 3,0 mm Nagel. Die bisherige Anforderung mit 4,5mm Nagel bleibt bestehen. Zukünftig müssen aber die Schuhe entsprechend ihres eingebauten Durchtrittsschutzmaterials gekennzeichnet werden. Ein Kennzeichnung S3 steht zukünftig nur noch für Schuhe mit Stahlsohle, nicht mehr für textilen Durchtrittschutz.
Folgende Schuhkennzeichnung gibt es zukünftig für Sicherheitsschuhe mit Durchtrittsschutz:
S3 oder S1P = Schuh mit Stahlsohle
S3L oder S1PL = Schuh mit textilem Durchtrittsschutz (wie bisher mit 4,5 mm Nagel)
S3S oder S1PS = Schuh mit textilem Durchtrittsschutzmaterial (NEU mit 3,0 mm Nagel)
S7 oder S3 WR = Schuh mit Stahlsohle der auch die WR Prüfung erfüllt
S7L oder S3L WR = Schuh mit textilem Durchtrittsschutz (4,5 mm Nagel), der auch die WR Prüfung erfüllt
S7S oder S3S WR = Schuh mit textilem Durchtrittsschutzmaterial (3,0 mm Nagel), der auch die WR Prüfung erfüllt.
Entsprechende Kennzeichnungen gelten auch für Berufsschuhe mit Durchtrittschutz.
Rutschhemmung
Die Schuhe werden nicht mehr mit den Angaben SRA, SRB oder SRC gekennzeichnet.
Die Rutschhemmung wird Grundanforderung und wird nicht mehr gekennzeichnet. Man kann eine zusätzliche Kombination aus Fliese und Glycerin prüfen lassen, ist aber nicht verpflichtend.
Welche neuen Zusatzanforderungen gibt es?
SC = Die Überkappe erzielt einen gewissen Abrieb.
SR = Die freiwillige zusätzliche Prüfung der Rutschhemmung Fliese/Glycerin wird erfüllt
LG = Der Schuh hat eine bestimmte Absatzform (für den Einsatz mit Leitern)
EN ISO 20349-1
Die Europäische Norm EN ISO 20349-1 wurde im Dezember 2010 veröffentlicht. Diese Norm mit der Bezeichnung
„Persönliche Schutzausrüstung – Schuhe zum Schutz gegen thermische Risiken und Spritzer geschmolzenen Metalls“
ergänzt die Anforderungen aus der EN ISO 20345 für Sicherheitsschuhe um Mindestanforderungen, die in Gießereien sowie bei Schweißarbeiten und ähnlichen Verfahren auftreten. Für Gießereischuhe wird neben weiteren Anforderungen insbesondere ein neues Prüfverfahren eingeführt. Bei diesem Prüfverfahren wird der Widerstand gegen die Einwirkung von geschmolzenem Metall getestet. Der Schuh wird je nach Ergebnis mit Fe nach bestandenem Test mit flüssigem Eisen und/oder Al nach bestandenem Test mit flüssigem Aluminium gekennzeichnet. Die aus der EN ISO 20345 bekannten Kennzeichnungen bleiben darüber hinaus alle unverändert.
GIESSERSTIEFEL
Basistest: Der Gießtest
- der Gießtest wird mit geschmolzenem Metall durchgeführt, wobei eine Temperatur von ca. 1.400°C (= Stahl) bzw. ca. 780°C (= Aluminium) erreicht wird
- hierbei darf über einen Zeitraum von 10 Sek. kein flüssiges Metall durch das Obermaterial des Schuhs dringen
- die entstandenen Flammen während des Gießtests müssen innerhalb von 5 Sek. erloschen sein
Zusätzliche Prüfanforderungen:
- die Oberleder müssen einen Kontakthitzetest (6 Sek bei 500° C) bestehen, ohne dass das Innenfutter beschädigt wird
- Rutschfestigkeit nach SRA, SRB oder SRC
- die Laufsohlen entsprechenden Anforderungen nach EN 20345 HI
- innerhalb von 5 Sek müssen beide Stiefel leicht auszuziehen sein
Anforderungen an den Schaftaufbau:
- Mindesthöhe des Schuhoberteils Form C und höher; gem. EN ISO 20345:2011, 5.2.1:
- an der äußeren Oberfläche darf sich kein Metall festsetzen
- alle Nähte müssen aus flammfestem Garn bestehen und eine Überlappung aufweisen
- der obere Rand des Stiefels muss so gestaltet sein, dass dem Träger ein fester Sitz des Schuhs ermöglicht wird
SCHWEISSERSTIEFEL
Zusätzliche Prüfanforderungen:
- die Oberleder müssen einen Kontakthitzetest (6 Sek bei 500° C) bestehen, ohne dass das Innenfutter beschädigt wird
- Rutschfestigkeit nach SRA, SRB oder SRC
Anforderungen an den Schaftaufbau:
- an der äußeren Oberfläche darf sich kein Metall festsetzen
- Mindesthöhe des Schuhoberteils Form B und höher
DIN EN 15090
Norm für Feuerwehrstiefel
TYP 2 | Eignet sich für sämtliche Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätze, bei denen Schutz gegen Durchtritt sowie Zehenschutz benötigt werden, kein Schutz gegen chemische Gefahren. |
F2A | Feuerwehrstiefel Typ 2 mit Zehenschutz, Durchtritthemmung und Antistatik |
HI3 | Wärmeisolierung bei 250 C (40 Min. Einwirkungsdauer) |
ZUSATZANFORDERUNGEN
Es ist wichtig, dass die gewählten Schuhe für die gestellten Schutzanforderungen und den betreffenden Einsatzbereich geeignet sind. Die Auswahl der geeigneten Schuhe muss auf der Grundlage der Gefährdungsanalyse durch den Anwender entsprechend seines Einsatzgebietes erfolgen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch bei den entsprechenden Berufsgenossenschaften. Die Konformitätserklärung zu ihrem Produkt finden sie unter https://elten.com.
P Durchtritthemmung
A Antistatische Schuhe
HI Wärmeisolierung (bis max. 150°C für 30 min)
CI Kälteisolierung (bis max. -17°C für 30 min)
E Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WPA Wasserdurchtritt und -aufnahme des Schuhoberteils
HRO Verhalten gegenüber Kontaktwärme (max. 300°C für 1 min)
M Mittelfussschutz
CR Schnittfestigkeit (nicht gegen Kettensägenschnitte)
AN Knöchelschutz
FO Kraftstoffbeständigkeit
LG Ladder grip
SC Scuff cap
SR Rutschhemmung
CE
PSA Verordnung 2016/425
Die ELTEN GmbH hat für ihre Sicherheitsschuhe das Konformitätsverfahren entsprechend der PSA Verordnung 2016/425 vorgenommen und hält die zugehörige technische Dokumentation, Baumusterprüfbescheinigungen und Konformitätserklärungen nach dem Verfahren der PSA Verordnung 2016/425 vor. Die zugehörigen Produkte sind mit dem CE Zeichen gekennzeichnet.
Die jeweilige Konformitätserklärung finden Sie auf den Detailseiten unserer Sicherheitsschuhe. Oder auf dieser Unterseite.